Seit einigen Tagen verzeichnet die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg wieder vermehrt Anfragen zum Thema Wespen und Hornissen. Gerade im Hinblick auf den derzeit viel diskutierten Schutz von nützlichen Insekten, zu denen die schwarz-gelb gestreiften Brummer zweifelsohne gehören, setzen die Naturschutz-Experten in der unteren Naturschutzbehörde hier besonders auf Beratung und Aufklärung.
„Trotz aller Information ist die Toleranz gegenüber Hornissen und Wespen immer noch zu gering“, stellt Brigitte Weinbrecht von der unteren Naturschutzbehörde fest. Weit verbreitete Volksweisheiten mit wenig Wahrheitsgehalt und auch Fehlinformationen in manchen Medien schüren die Ängste gegenüber Wespen und Hornissen, analysiert Weinbrecht. Dabei bauen überhaupt nur wenige Wespenarten größere Papiernester und von den 12 staatenbildenden Arten in Bayern fallen in der Regel dem Menschen nur zwei Arten am Gartentisch zur Last, nämlich die Deutsche und die Gemeine Wespe. Nisten die Hautflügler in der Umgebung und werden durch Nahrung oder Licht etwa auf die Terrasse angelockt, helfen einige einfache Vorsichtsmaßnahmen, die meisten Konflikte zu vermeiden.
„Die besonders geschützte Hornisse ruft leider bei vielen Menschen allein aufgrund ihrer Größe Ängste hervor, dabei sind die Tiere recht friedlich und ein Stich auch nicht gefährlicher als der einer Honigbiene. Panik ist in jedem Fall fehl am Platz“, erläutert Weinbrecht. Sie ruft zur Toleranz gegenüber den überaus nützlichen Arten auf, denn Wespen und Hornissen haben wichtige, häufig unterschätzte ökologische Funktionen etwa als Bestäuber vieler Nutzarten wie Obstbäume und Beerensträucher oder als Nützlinge, die lästige Schadinsekten im Garten in Schach halten.
Leider leiden die gefährdeten Hornissen sehr unter dem Verlust ihrer natürlichen Nistplätze etwa in alten hohlen Bäumen und unter dem Einsatz von Insektiziden in der Landwirtschaft. So kommt es vor, dass sich die Hornissenkönigin im Frühjahr einen Platz in einem Hohlraum im Haus sucht z. B. im Rollladenkasten, um einen neuen Staat zu gründen. Zunächst unbemerkt, können die Völker im Laufe des Jahres einen erheblichen Umfang erreichen. Dann kann es leider manchmal notwendig sein, zur Abwehr von Bauschäden oder wenn nachweislich Allergiker betroffen sind, dass Völker umgesiedelt werden.
Die Beseitigung oder Umsiedlung eines Hornissenvolkes ist jedoch immer eine Notlösung, die wohl durchdacht werden muss und ausschließlich von einer fachkundigen Person und mit Genehmigung der Naturschutzbehörde erfolgen darf. Wer Hornissen- sowie Wildbienen- und Hummelnester ohne Genehmigung illegal beseitigt oder zerstört, muss mit Bußgeldern rechnen. Wespen unterliegen zwar nicht dem besonderen gesetzlichen Schutz und daher ist für eine Entfernung auch keine gesonderte Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde notwendig, aber auch hier gilt das Bundesnaturschutzgesetz, welches verbietet, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Die sachkundige Beratung und die Einschätzung der Situation vor Ort bei Hornissen und Wespen in und am Haus erfordert hohe Sachkompetenz. Im Landkreis Bamberg beraten speziell geschulte Hornissen- und Wespenberater betroffene Bürgerinnen und Bürger. Die Kontaktdaten erhalten betroffene Bürger bei Bedarf von der unteren Naturschutzbehörde oder ihrer Gemeindeverwaltung.
Verhaltenstipps:
Zeigen sie Toleranz gegenüber den Mitgeschöpfen in der Natur, wo immer möglich.
- Machen sie sich kundig und glauben sie keinen Horrormeldungen.
- Vermeiden sie hektische Bewegungen oder Schlagen nach Wespen und Hornissen.
- Nester nicht erschüttern, rütteln oder beunruhigen, und nicht die Flugschneise am Nesteingang verstellen.
- Nester niemals selbst bekämpfen.
- Wespen und Hornissen nicht anpusten.
- Reife Früchte und Fallobst rechtzeitig ernten bzw. aufsammeln.
- Decken sie Getränke und Süßspeisen im Hochsommer ab.
- Die Gemeine und die Deutsche Wespen können mit einer Ablenkfütterung in 5 bis 10 Meter Entfernung vom Gartentisch gut abgelenkt werden.
- Verzichten sie auf ungeeignete Abwehrmittel wie z. B. Insektensprays oder Wespenfallen. Damit werden die Tiere oft erst aggressiv gemacht oder angelockt.