Erstattung von Schulwegkosten – Anträge jetzt abgeben

Aktuelles

Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern nochmals darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2023/2024 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2024 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden, nächstgelegenen Schulen ab der 11. Klasse, sowie Schüler der Berufs- und Berufsfachschulen geltend machen. Die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen grundsätzlich über 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder über 490 Euro pro Familie und Schuljahr liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN ganz oder teilweise erstattungsfähig. Weitere Informationen im Internet unter: www.hassberge.de

Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.

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